Wechsel in das neue Curriculum

Das Bachelorstudium Lehramt UF Informatik wurde in der Zwischenzeit durch das Bachelorstudium Lehramt UF Digitale Grundbildung und Informatik abgelöst. Studierende des Bachelorstudiums Lehramt UF In­for­ma­tik können ihr Studium nach dem Curriculum des UF Informatik weiterhin absolvieren und bis zur festgelegten Frist abschließen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, jederzeit in das neue Curriculum des UF Digitale Grundbildung und Informatik zu wechseln.

Bitte beachten:

  • Jede Änderung Ihrer Zulassung, zB der Wechsel des (anderen) Unterrichtsfaches, führt zwangsläufig zu einem Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik.Wenn Sie das auslaufende UF Informatik abschließen möchten (also nicht in das UF Digitale Grundbildung und Informatik wechseln wollen), dann führen Sie keinen Wechsel des anderen Unterrichtsfaches durch!
    Vorgangsweise beim Wechsel des anderen Unterrichtsfaches unter Beibehaltung des UF Informatik: Schließen Sie die beiden Unterrichtsfächer, mit denen Sie das Lehramtsstudium abschließen möchten, in getrennten (Lehramts- oder Erweiterungs-) Studien ab. Wenn die beiden gewünschten Unterrichtsfächer und die ABG abgeschlossen sind, dann wenden Sie sich per email an das SSC Informatik. Das SSC wird die Zusammenführung der beiden Unterrichtsfächer in der Studienzulassung veranlassen, danach die erforderlichen Anerkennungen durchführen bzw. veranlassen und das Lehramtsstudium mit den beiden gewünschten Unterrichtsfächern abschließen.
  • Weiters in Klärung ist, ob und wenn ja unter welchen Umständen der Abschluss im UF Informatik möglich ist, wenn zwar das UF Informatik bis zur festgelegten Frist abgeschlossen ist, nicht aber das gesamte Lehramtsstudium.

Formalitäten

  • Einreichstelle: StudienServiceCenter
  • Formular: Meldung der Unterstellung unter das aktuelle Curriculum [PDF]
  • Ab dem 11.11.2023 ist aufgrund der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 nach der Unterstellung kein Antrag auf Anerkennung der bereits absolvierten Prüfungen zu stellen. Auch wenn kein Antrag auf Anerkennung der Prüfungen zu stellen ist, muss die Anerkennung der Prüfungen im SSC durchgeführt werden und dies kann einige Wochen dauern.
    Bitte beachten: In den folgenden Fällen geben Sie gewünschte Anerkennungen bitte explizit mit der Meldung der Unterstellung bekannt (formlos in der email, mit der Sie die Unterstellung melden):

    • Prüfungen, die im Wahlpflichtbereich (UF INF 12) oder im Wahlbereich (UF INF 13) oder im Interessensmodul absolviert wurden (auch dann, wenn diese Prüfungen in der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 angeführt sind!)
    • Prüfungen, die für den Wahlbereich (UF DGI 11) anerkannt werden sollen
    • Prüfungen, die in der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 nicht angeführt sind

Überblick

Im folgenden ein grober Überlick über die Konsequenzen eines Wechsels hinsichtlich der bereits absolvierten und der nachzuholenden Lehrveranstaltunge/Prüfungen. Verbindlich sind alleine die entsprechenden Regelungen in den Curricula und Verordnungen.

Die folgenden Lehrveranstaltungen/Prüfungen sind bei einem Wechsel in das UF DGI in der Regel jedenfalls nachzuholen, da diese nicht durch die Anerkennung von Pflicht-Lehrveranstaltungen des UF Informatik abgedeckt sind (spezielle Fälle siehe Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023):

  • VO Einführung in die Medienpädagogik (3 ECTS, UF DGI 01)
  • LP Design Thinking (3 ECTS, UF DGI 05)
  • VO oder VU zu Einführung in Künstliche Intelligenz (3 ECTS, UF DGI 05)
  • VU Informationssicherheit (3 ECTS, UF DGI 06)
  • PS Angewandte Ethik und Technikbewertung (3 ECTS, UF DGI 08)
  • VU Einführung in die Fachdidaktik DGI (3 ECTS, UF DGI 09)

Die folgenden bereits absolvierten Lehrveranstaltungen/Prüfungen verfallen bei einem Wechsel in das UF DGI ganz oder teilweise:

  • VU Algorithmen und Datenstrukturen 1 (3 von 6 ECTS, UF INF 09)
  • über 3 ECTS hinausgehende Leistungen im Modul Netzwerktechnologien und Betriebssysteme (3 von 6 ECTS, UF INF 11)
  • Leistungen im Modul Wahlpflichtbereich (12 ECTS, UF INF 12), ausgenommen VO/VU zu Einführung in Künstliche Intelligenz und VU Informationssicherheit

Verfallende Anteile aus dieser Liste können bis zu einem Gesamtumfang von 10 ECTS im Wahlbereich (UF DGI 11) anerkannt werden (und verfallen in diesem Fall nicht).