Anmeldung zur Masterprüfung
Nach einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und dem Nachweis aller im Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen, kann die Anmeldung zur Masterprüfung vorgenommen werden. Somit bildet die Masterprüfung den letzten Teil des Masterstudiums.
Die Masterprüfung wird als kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat abgehalten, wobei der Senat aus mindestens 3 Personen besteht (lt. Satzung der Universität Wien, § 9 Studienrecht):
- Der/Die Studienprogrammleiter*in oder eine von ihm gesandte Person übernimmt den Vorsitz.
- Der/Die Begutachter*in der Masterarbeit ist in der Regel Erstprüfer*in.
- Ein/e weitere Prüfer*in mit entsprechender Lehrbefugnis.
Die oder der Studierende kontaktiert die Mitglieder des Senats und übernimmt die Abstimmung des Termins mit allen Beteiligten. Anschließend erfolgt die offizielle Anmeldung zur Prüfung im » StudienServiceCenter.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im StudienServiceCenter erfolgen muss.
Einreichstelle: | » StudienServiceCenter |
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Formular: | » Anmeldung zur Masterprüfung [PDF] |
Wichtiger Hinweis: | Die auf dem Formular angeführten Termine müssen mit PrüferInnen und Vorsitz bereits abgesprochen sein! |
Ablauf der Masterprüfung
Masterprüfungen sind öffentlich zugängliche Prüfungen und werden hier auf der Webseite in den News der SPL und beim StudienServiceCenter mittels Aushang im Foyer angekündigt.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und umfasst im Wesentlichen die Verteidigung des Inhalts der eigenen Masterarbeit:
- Teil 1: Die/der Kandidat*in präsentiert in einem 25 bis 30 min. Vortrag die eigene Masterarbeit.
- Teil 2: Es folgt die mündliche Prüfung mit Defensio der Masterarbeit, wobei auch grundlegende Kenntnisse über fachlich angrenzende Gebiete und eine entsprechende Einordnung in den Kontext der Arbeit gefragt sind.