Bachelorstudien - Umstellung auf die Version 2011

 

Bin ich überhaupt betroffen?

Sie sind von der Umstellung betroffen, wenn Sie

  • das Bachelorstudium Informatik oder das Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik vor dem 1.10.2011 begonnen haben, und
  • nicht freiwillig in das aktuelle Curriculum ("Version 2011") übergetreten sind und
  • das Studium nicht bis längstens 30.11.2014 abgeschlossen haben.

 

Wie erfolgt die Umstellung?

Die Beendigung der Zulassung zu Ihrem mit 30.11.2014 auslaufenden Studium und die gleichzeitige Zulassung zum Nachfolgestudium Bachelor Informatik (Version 2011) bzw. Bachelor Wirtschaftsinformatik (Version 2011) erfolgt "von Amts wegen" (also automatisch) durch die Zulassungsstelle. Dieser Vorgang wird auch als "Unterstellung" bezeichnet.

Nach erfolgter Unterstellung sind die Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium für das neue Studium anzuerkennen ("Anerkennung"). SSC und SPL werden den gesamten Prozess nach Möglichkeit so gestalten, dass für Sie möglichst wenig Aufwand und keine Unannehmlichkeiten entstehen. Im Idealfall werden Sie die Unterstellung gar nicht wirklich bemerken. Wir bitten aber gleich vorsorglich um Verständnis, wenn dies nicht in allen Fällen gelingt. Aufgrund der Zahl der betroffenen Studierenden (in der SPL 5 mehr als 300) und der kurzen verfügbaren Zeit (die Anerkennungen können erst durchgeführt werden, nachdem die Unterstellung in der Zulassungsstelle erfolgt ist) werden kleinere Verzögerungen kaum zu vermeiden sein.

Sie brauchen keinen Anerkennungsantrag zu stellen. Alle erbrachten Prüfungen werden vom SSC für Ihr neues Studium anerkannt. Dies gilt auch für bereits anerkannte Prüfungen. Die entsprechenden Anerkennungen werden für Ihr neues Studium analog zur Anerkennung im alten Studium durchgeführt. Ausgenommen davon sind offensichtlich fehlerhafte oder rechtswidrige Anerkennungen.

Aus organisatorischen Gründen werden im Normalfall zuerst die StEOP-Prüfungen anerkannt, um die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu ermöglichen. Die Anerkennung der verbleibenden Prüfungen erfolgt in einem späteren Schritt.

 

Welche StEOP gilt für mich?

Mit der Unterstellung unter die Version 2011 gilt für Sie die StEOP-Regelung der Version 2011, siehe Curriculum Bachelorstudium Informatik bzw. Curriculum Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik. Allfällige Übergangsbestimmungen werden dabei natürlich berücksichtigt, siehe nachfolgende Zusammenfassung.

Die StEOP im Bachelorstudium Informatik (Version 2011) ist komplett, wenn die folgenden Prüfungen absolviert oder anerkannt wurden (Durchführungszeitraum der jeweiligen Lehrveranstaltungen in Klammer):

  • Modul PRG

    • PR Einführung in die Programmierung (ab WS 2006)

  • Modul TGS

    • VO Technische Grundlagen und Systemsoftware (ab WS 2006)
    • UE Technische Grundlagen und Systemsoftware (ab WS 2006)

  • Modul EIN

    • OL Einführung in Anwendungsgebiete der Informatik (ab WS 2010, siehe nächster Abschnitt)
    • VO Einführung in die Bioinformatik (ab WS 2011) oder
      VO Einführung in die Medieninformatik (ab WS 2011) oder
      VO Einführung in Scientific Computing (ab WS 2011) oder
      VO Einführung in die Medizinische Informatik (ab WS 2011) oder
      VU Einführung in die Bioinformatik 3 ECTS (WS 2010/SS 2011) oder
      VU Einführung in die Medieninformatik (WS 2010/SS 2011) oder
      VU Methoden des Scientific Computing (WS 2010/SS 2011) oder
      VU Einführung in die Medizinische Informatik (WS 2010/SS 2011) oder
      VO Grundlagen der Medientechnologien (vor WS 2010) oder
      VO Methoden des Scientific Computing (vor WS 2010) oder
      VO Einführung in die Medizinische Informatik (vor WS 2010)
    • UE Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (ab WS 2010) oder
      PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (vor WS 2010)

Die StEOP im Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik (Version 2011) ist komplett, wenn die folgenden Prüfungen absolviert oder anerkannt wurden (Durchführungszeitraum der jeweiligen Lehrveranstaltungen in Klammer):

  • Modul PRG

    • PR Einführung in die Programmierung (ab WS 2006)

  • Modul TGS

    • VO Technische Grundlagen und Systemsoftware (ab WS 2006)
    • UE Technische Grundlagen und Systemsoftware (ab WS 2006)

  • Modul GWI

    • OL Einführung in Anwendungsgebiete der Informatik (ab WS 2010, siehe nächster Abschnitt)
    • VO Einführung in die Wirtschaftsinformatik (Infrastruktur) (ab WS 2011) oder
      VU IS Infrastruktur (vor WS 2011)
    • UE Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (ab WS 2010) oder
      PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens (vor WS 2010)

 

Muss ich die Orientierungslehrveranstaltung nachholen?

Wenn Sie das Bachelorstudium Informatik (inklusive dem damaligen Ausprägungsfach Wirtschaftsinformatik) vor dem 1.10.2010 begonnen haben, müssen Sie gem. Übergangsbestimmungen des WS 2010 die OL Einführung in Anwendungsgebiete der Informatik nicht absolvieren, wenn Sie die folgenden Einführungslehrveranstaltungen gemäß dem alten Curriculum vor dem WS 2010 absolviert haben:

VU Einführung in die Bioinformatik
oder

VO Einführung in die Bioinformatik und
UE Einführung in die Bioinformatik
oder

VO Grundlagen der Medientechnologien und
UE Grundlagen der Medientechnologien
oder
VO Einführung in die Medizinische Informatik
oder
VO Methoden des Scientific Computing und
PR Einführungspraktikum Scientific Computing
oder
VO Einführung in die Wirtschaftsinformatik und
VU IS Infrastruktur

Darüber hinaus müssen Sie die OL Einführung in Anwendungsgebiete der Informatik auch dann nicht absolvieren, wenn Sie in der Gruppe 2 der Übergangsbestimmungen vom WS 2010 auch ohne OL Einführung in Anwendungsgebiete der Informatik zumindest 9 ECTS-Punkte erreichen. Zu dieser Gruppe zählen die folgenden Prüfungen:

  • VU Informatik und Gesellschaft 2 ECTS (vor WS 2010) oder
    VU Informatik und Gesellschaft 3 ECTS (ab WS 2010)
  • VO Sozial und Geisteswissenschaftliche Grundlagen 2 ECTS (vor WS 2010)
  • VU Informatik und Recht 2 ECTS (vor WS 2010) oder
    VU Informatik und Recht 3 ECTS (ab WS 2010)
  • VO Projektmanagement 3 ECTS (vor WS 2010)
  • PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 3 ECTS (vor WS 2010) oder
    UE Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 ECTS (ab WS 2010)

 

StEOP nicht erfüllt - was nun?

Solange die StEOP gemäß Curriculum Version 2011 nicht vollständig erfüllt ist, dürfen Sie nur Module des ersten Semesters absolvieren. Das sind neben den StEOP Modulen die Module MBT und SOP (Informatik) bzw. BWL (Wirtschaftsinformatik).

Wenn Sie im WS 2014 bereits prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen besuchen, die Sie aufgrund der StEOP-Regelung (Version 2011) nicht absolvieren dürften, dann können Sie diese Lehrveranstaltungen im Rahmen einer Ausnahmeregelung im WS 2014 dennoch abschließen. Diese Ausnahmereglung gilt ausnahmslos nur für bereits begonnene prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen im WS 2014.