Curriculum Bachelor Informatik

Die aktuell geltende Fassung des Curriculums Bachelor Informatik finden Sie untenstehend im Volltext zum Download. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich durch die Veröffentlichung im Mit­tei­lungs­blatt der Universität Wien gegeben (siehe Rechtsgrundlagen).

Änderung des Curriculums per 01.10.2025

Die Änderungen gelten ab 01.10.2025 für alle zugelassenen Studierenden und betreffen die folgenden Module (rechtsverbindlich sind immer nur die im Mitteilungsblatt veröffentlichten Regelungen, siehe Rechtsgrundlagen):

Modul Modulstruktur bis 30.09.2025 Modulstruktur ab 01.10.2025
TGI VO Technische Grundlagen der Informatik, 6 ECTS

VO Technische Grundlagen der Informatik, 4 ECTS
UE Technische Grundlagen der Informatik, 2 ECTS

MG1 VO Mathematische Grundlagen der Informatik 1, 6 ECTS VO Mathematische Grundlagen der Informatik 1, 4 ECTS
UE Mathematische Grundlagen der Informatik 1, 2 ECTS
THI VO Theoretische Informatik, 6 ECTS VO Theoretische Informatik, 4 ECTS
UE Theoretische Informatik, 2 ECTS

 

Bitte beachten:

  • Die Änderung gilt nicht rückwirkend. Bereits abgeschlossene Module sind nicht von der Änderung betroffen. D.h., wenn eines dieser Module am 30.09.2025 bereits abgeschlossen ist (also die Prüfung zur VO mit 6 ECTS positiv absolviert wurde), dann braucht die entsprechende UE nicht absolviert zu werden.
  • Die Antritte zur alten Prüfung mit 6 ECTS und zur neuen Prüfung mit 4 ECTS werden nicht zusammengezählt. Die Zählung der Antritte beginnt bei der neuen Prüfung daher wieder mit dem 1. Antritt.

Zusätzlich wurde vereinbart:

  • Wenn zu einem der Module die PUE (Repetitorium) bereits positiv absolviert wurde, dann braucht die neue UE nicht absolviert zu werden.
  • Die Antritte zur alten PUE und zur neuen UE werden nicht zusammengezählt.

Alternative Erweiterungen

Aufgrund der Änderung des Satzungsteils Studienrecht per 01.09.2025 können auch im Bachelorstudium Informatik anstelle eines Erweiterungscurriculums (EC) sogenannte "Alternative Erweiterungen" (AE) absolviert werden, Details finden sich in der entsprechenden Verordnung des Senats, siehe Rechtsgrundlagen.

Damit ergeben sich die folgenden Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Modul W2 Erweiterung:

  1. Absolvierung des Moduls W2

    • Lehrveranstaltungen, die für das Modul W2 gelistet sind und/oder
    • weitere Cluster-Lehrveranstaltungen aus den im Modul W1 gewählten Clusters

  2. Absolvierung eines Erweitungscurriculums anstelle des Moduls W2

Bitte beachten:

  • Im Rahmen der Alternativen Erweiterungen können unter anderem auch Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus ECs, aus der Liste für W2 und aus Clusters absolviert werden, also eine beliebige Mischung aus den oben genannten Möglichkeiten.
  • Die Teilnahmevoraussetzungen für Lehrveranstaltungen/Prüfungen aus dem Curriculum gelten auch dann, wenn die Lehrveranstaltungen/Prüfungen in den Alternativen Erweiterungen absolviert werden.
  • Wenn Sie Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Rahmen der Alternativen Erweiterungen absolvieren möchten, dann geben Sie dies bei der Anmeldung via U:SPACE entsprechend an. Lehrveranstaltungen/Prüfungen der SPL5 können Sie nicht selbst via U:SPACE den Alternativen Erweiterungen zuordnen. Gehen Sie in diesem Fall wie folgt vor:

    • Wenn die Lehrveranstaltung/Prüfung auch einem anderen Modul zugeordnet werden kann, dann geben Sie bei der Anmeldung dieses Modul an. Kontaktieren Sie danach (möglichst bald) das SSC, damit die Zuordnung geändert wird. 
    • Andernfalls kontaktieren Sie das SSC, damit die Anmeldung für Sie durchgeführt wird. Das ist nur während der jeweiligen Anmeldefrist möglich!

  • Wenn Sie Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie bereits im selben Studium absolviert haben, den Alternativen Erweiterungen zuordnen möchten, und diese Änderung nicht via U:SPACE möglich ist, dann kontaktieren Sie das SSC
  • Wenn Sie Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die Sie im Rahmen von anderen Studien und/oder an anderen Universitäten absolviert haben, für die Alternativen Erweiterungen anerkennen lassen wollen, dann stellen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung
  • Die Absolvierung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen in den Alternativen Erweiterungen ist auch im Rahmen von Mobilitätsprogrammen (zB ERASMUS+) möglich

Die folgenden Prüfungen können jedenfalls nicht im Rahmen der Alternativen Erweiterungen absolviert bzw. anerkannt werden:

  • Prüfungen, die im selben Studium auch für ein anderes Modul verwendet werden bzw. anerkannt wurden (Doppelverwendung)
  • Prüfungen, die als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium absolviert wurden (zB Zertifikat Deutsch C1, Studienberechtigungsprüfungen)
  • Prüfungsleistungen, die nicht an postsekundären Bildungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen) erbracht wurden

Rechtsgrundlagen

Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Wien:

  1. Mitteilungsblatt UG2002, 2009/2010, 30. Stück vom 22.06.2010, Nr. 173
    Senatsverordnung über Alternative Erweiterungen
  2. Mitteilungsblatt UG2002, 2021/2022, 44. Stück vom 24.06.2022, Nr. 230
    Curriculum für das Bachelorstudium Informatik (Version 2022)
  3. Mittelungsblatt UG2002, 2021/2022, 53. Stück vom 30.08.2022, Nr. 386
    Verordnung der SPL 5 (Informatik und Wirtschaftsinformatik) zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl
  4. Mitteilungsblatt UG 2002, 2024/2025, 6. Stück vom 06.12.2024, Nr. 33
    Verordnung des Rektorats über Aufnahmeverfahren für die Bachelor- und Diplomstudien gemäß § 71b, § 71d und § 143 Abs. 92 UG
  5. Mitteilungsblatt UG 2002, 2024/2025, 13. Stück vom 05.02.2025, Nr. 66
    Verordnung des Rektorats zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien
  6. Mitteilungsblatt UG 2002, 2024/2025, 27. Stück vom 27.06.2025, Nr. 178
    1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Informatik (Version 2022)
  7. Mitteilungsblatt UG2002, 2025/2026, 2. Stück vom 24.10.2025, Nr. 12
    Festlegungen zu den Fristen, zum Stoff, zur Testmethode und zur Dauer der Tests für Studien mit Eignungs- oder Aufnahmeverfahren (Studienjahr 2026/27)