Studienplan Magister Wirtschaftsinformatik
Die per 01.10.2001 geltende Fassung des Studienplans zum Magister Wirtschaftsinformatik als Teil der interuniversitär eingerichteten Studienrichtung Wirtschaftsinformatik finden Sie untenstehend im Volltext zum Download.
Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Wien gegeben (siehe Rechtsgrundlagen).
Äquivalenzverordnung
Lehrveranstaltungen aus auslaufenden Studienplänen werden rollierend aufgelassen und durch Lehrveranstaltungen aus den neuen Studienplänen ersetzt. Eine Äquivalenzverordnung regelt die Entsprechung von "neuen" Lehrveranstaltungen zu "alten" Lehrveranstaltungen. Die Äquivalenzbestimmungen für das Magisterstudium Wirtschaftsinformatik stehen Ihnen im Folgenden zum Download zur Verfügung.
Als rechtsverbindliche Fassung gilt ausschließlich die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Wien (siehe Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Wien:
- Mitteilungsblatt UOG93, 2000/2001, Stück XXXIV vom 28.09.2001, Nr. 455
Studienplan für die interuniversitäre Studienrichtung Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Wien und mit der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik der Technischen Universität Wien - Mitteilungsblatt UOG93, 2002/2003, Stück XXI vom 03.04.2003, Nr. 180
Änderung des Studienplanes für die interuniversitäre Studienrichtung Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien gemeinsam mit der Technischen Universität Wien - Mitteilungsblatt UG2002, 2005/2006, 42. Stück vom 06.09.2006, Nr. 264
Äquivalenzverordnung zum Studienplan Wirtschaftsinformatik /066 926 (Magisterstudium, Studienplan 2001) - Mitteilungsblatt UG2002, 2008/2009, 16.Stück vom 1.4.2009, Nr 121
Verordnung über das Hinausschieben des Außerkrafttretens der in Abstimmung mit der TU Wien eingerichteten Magisterstudien der Wirtschaftsinformatik und der Informatik - Mitteilungsblatt UG2002, 2013/2014, 48. Stück vom 22.09.2014, Nr. 307
Durchführungsbestimmung zur Betreuung von Diplom- oder Masterarbeiten