Approbation der Masterarbeit

In Absprache mit der Betreuung wird die fertig gestellte Masterarbeit sowohl in elektronischer Form als auch in gedruckter Form zur Beurteilung ein­ge­reicht. Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Ab­ga­be sind im Anhang I des Mitteilungsblattes nachzulesen.

  1. Elektronische Abgabe:
    Hochladen der Masterarbeit wie im Informationsblatt angegeben. Die Abgabe ist erfolgreich durchgeführt, wenn Sie eine Bestätigung erhalten.
  2. Abgabe der Druckversion:
    Die Druckversion (2 Exemplare) können per Post an das SSC gesandt werden oder gegen Terminvereinbarung per Mail persönlich abgebeben werden.
    Das Ansuchen um Approbation sowie alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte innerhalb einer Woche nach der elektronischen Abgabe per Mail an das SSC ein. Die Details sind in unten stehender Tabelle angeführt.
  3. Die Masterarbeit wird an die Studienprogrammleitung zur Plagiatsprüfung wei­ter­ge­lei­tet. Sofern kein Grund zur Beanstandung besteht, kann die Be­ur­tei­lung erfolgen.
  4. Zuweisung an eine/n Be­gut­ach­ter­*in durch die Studienprogrammleitung. Das StudienServiceCenter leitet ein Exemplar der Masterarbeit an die/den Be­gut­ach­ter­*in weiter.
  5. Begutachtung und Benotung der Masterarbeit: Das ausgefüllte Zeugnis wird von der/dem Begutachter*in an das Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter geschickt.
  6. Benachrichtigung des Studierenden vom StudienServiceCenter
Einreichstelle: StudienServiceCenter
Formulare/Informationen:

» Ansuchen um Approbation der Masterarbeit

» Kommentiertes Titelblatt einer Masterarbeit

» Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften

» Vorlage des Titelblattes einer Masterarbeit

Beilagen/Nachweise:  
  • Hart gebundene Masterarbeit in zweifacher Ausfertigung
  • Eine Kopie des Titelblattes
  • Unterzeichnete Bestätigung über das erfolgreiche Hochladen der Hochschulschrift
  • Anmeldung des Themas muss bereits aufliegen
 
Max. Dauer: 2 Monate
(lt. Satzung Universität Wien, Studienrecht § 15, Abs. 7)
Benachrichtigung: per e-Mail

Sperre der Benutzung der Masterarbeit

Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist im Zuge der Ap­pro­ba­ti­on einzureichen.

Einreichstelle:StudienServiceCenter
Formular:

» Sperre der Benutzung der Diplomarbeit/Masterarbeit/ Magisterarbeit/Dissertation

» Informationsblatt Veröffentlichung/Sperre

Beilage:Begründung der Sperre
Wichtige Hinweise:Die Sperre ist durch die Betreuerin/den Betreuer auf dem Formular zu bestätigen und die Begründung muss von der entsprechenden Firma unterzeichnet werden!