Das Stipendium soll mit einem einmaligen Geldbetrag dem/der Studierenden dabei helfen, das Studium abzuschließen.
Die Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung – z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit (die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission. Berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema)
Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Detail nötig sind un wie der Antrag gestellt wird sowie Infos zu den Antragsfristen sind auf der » Studienpräses-Website nachzulesen.
Die Antragsfrist läuft vom 06. bis 27. März 2017.