Wichtige Infos für einen ERASMUS-Auslandsaufenthalt

Die im » Leitfaden und hier zur Verfügung gestellten Informationen sind eine Zusammenfassung der all­ge­mein zu beachtenden Punkte und ersetzen keinesfalls eine umfassende In­for­ma­ti­on bei den zuständigen Stellen.
InteressentInnen oder Teilnehmer*innen sollten sich im Detail über individuell relevante Themen informieren, wobei die folgende Auflistung als Anregung für weitere Klärungspunkte und Informationsquellen dient.

 Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Aufrechterhalten der Inskription:
    ERASMUS-Student*innen werden auf Antrag von den Studienbeiträgen befreit. Um die Inskription aufrechtzuerhalten ist es daher unbedingt erforderlich, den neuen Er­lag­schein mit dem ÖH-Beitrag einzuzahlen – der alte Erlagschein kann ignoriert werden.
    Weiters muss der Auslandsaufenthalt jeder Universität gemeldet werden, wo eine Zulassung besteht.
      
  • StudienbeihilfenbezieherInnen:
    Wenn Studienbeihilfenbezieher*innen Anspruch auf ein Auslandsstipendium haben, dann wird vom ÖAD nur der ERASMUS-Status verliehen, die Beantragung und Aus­zah­lung des Stipendiums wird über die Stipendienstelle abgewickelt und sollte dort genauer hinterfragt werden.
    Auch bei Verlängerung des Studienaufenthalts muss zusätzlich bei der Stipendienstelle angesucht werden.

  • Bedingungen für Einreise und Aufenthalt im Gastland:
    Rechtzeitig bei der diplomatischen Vertretung in Österreich hinterfragen.

  • Familienbeihilfe:
    Wegen Bedingungen für den Weiterbezug vor Abreise beim zuständigen Finanzamt erkundigen.

  • Versicherungsschutz:
    Mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung treten oder sich um eine Versicherung im Gastland kümmern (Kranken-, Unfallversicherung).

  • Sprachkurs:
    Für bestimmte vorbereitende Sprachkurse im Gastland kann das monatliche Stipendium bereits vor dem Studienaufenthalt bezogen werden, sofern dieser bei der Bewerbung angegeben wurde.

  • Verlängerung des ERASMUS-Aufenthalts:
    Bei rechtzeitiger Bekanntgabe kann der Studienaufenthalt im Rahmen des ursprünglich zuerkannten Stipendienzeitraumes verlängert werden. Anträge auf Verlängerung - erhältlich unter www.erasmus.at/online - müssen spätestens 6 Wochen vor Ende des aktuellen Aufenthalts beim Büro für Mobilitätsprogramme einlangen.
    Sofern der Antrag fristgerecht einlangt, der Koordinator zustimmt und die finanziellen Mittel vorhanden sind, wird der Anrag an den ÖAD weitergeleitet und die neue Zuerkennung ausgestellt.
    Es muss gleichzeitig um Erlass des Studienbeitrags für das Verlängerungssemester angesucht werden.