Das Stipendium soll mit einem einmaligen Geldbetrag dem/der Studierenden dabei helfen, das Studium abzuschließen.
Die Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung – z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit (die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission. Berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema)
Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Detail nötig sind un wie der Antrag gestellt wird sowie Infos zu den Antragsfristen sind auf der » Studienpräses-Website nachzulesen.
Die Antragsfrist läuft vom 9. bis 30. April 2018.
Die Antragstellung ist während dieser Frist per E-Mail, Postkasten vor dem Büro Studienpräses oder postalisch möglich.
Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich!
Anfragen zur Antragstellung sind ausschließlich per E-Mail möglich: claudia.fritz-larott(at)univie.ac.at