Bachelor Lehramt: Unterrichtsfach Informatik
Das Bachelorlehramtsstudium im Unterrichtsfach (UF) Informatik ist durch Inkrafttreten des Curriculums für das Bachelorlehramtsstudium im UF Digitale Grundbildung und Informatik (DGI) im Auslaufen begriffen. Daher ist die Zulassung nicht mehr möglich. Bereits zugelassene Studierende können auf das neue Curriculum umsteigen oder ihr Studium bis zur angegebenen Frist fortsetzen.
Zulassung nicht mehr möglich!
Frist für den spätestmöglichen Abschluss…
… des Unterrichtsfaches Informatik: 31.10.2027
… des Lehramtstudiums: 31.10.2031
Zu beachten!
Jede Änderung Ihrer Zulassung, z.B .der Wechsel des (anderen) Unterrichtsfaches, führt zwangsläufig zu einem Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik. Wenn Sie das auslaufende UF Informatik abschließen möchten (also nicht in das UF Digitale Grundbildung und Informatik wechseln wollen), führen Sie keinen Wechsel des anderen Unterrichtsfaches durch!
Vorgangsweise beim Wechsel des anderen Unterrichtsfaches unter Beibehaltung des UF Informatik:
Schließen Sie die beiden Unterrichtsfächer, mit denen Sie das Lehramtsstudium abschließen möchten, in getrennten (Lehramts- oder Erweiterungs-) Studien ab. Wenn die beiden gewünschten Unterrichtsfächer und die ABG abgeschlossen sind, wenden Sie sich per Mail an das SSC Informatik. Das SSC wird die Zusammenführung der beiden Unterrichtsfächer in der Studienzulassung veranlassen, danach die erforderlichen Anerkennungen durchführen bzw. veranlassen und das Lehramtsstudium mit den beiden gewünschten Unterrichtsfächern abschließen.
Wenn zwar das UF Informatik bis 31.10.2027 abgeschlossen ist, nicht aber das gesamte Lehramtsstudium, können die ABG und/oder das andere UF auch nach dem 31.10.2027 fertig gestellt und das Lehramtsstudium mit dem UF Informatik auch nach dem 31.10.2027 abgeschlossen werden. Diese Regelung endet jedenfalls mit dem Auslaufen des aktuellen Lehramtsbachelorstudiums (240 ECTS) zum 31.03.2031.
Wichtig: Damit nicht per 01.11.2027 von Amts wegen ein Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik durchgeführt wird, informieren Sie sofort nach dem Abschluss des UF Informatik das SSC Informatik darüber, dass Sie das Lehramtsstudium nach dem 31.10.2027 mit dem UF Informatik abschließen und nicht in das UF Digitale Grundbildung und Informatik wechseln wollen.
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Studium fortsetzen
Sie möchten das Unterrichtsfach in aktueller Form abschließen? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
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Wechsel
So funktioniert der Umstieg in ein neues Curriculum.
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Das hat sich geändert
Informieren Sie sich über die neuen Curricula für das Unterrichsfach und das Lehramtstudium.
Wechsel des Studiums
Neues Lehramtstudium ab WS 2026
Informieren Sie sich über das neue Lehramtstudium und alle Optionen, Ihr aktuelles Studium abzuschließen oder Curricula zu wechseln.
Wechsel in das UF DGI bei gleichbleibenden Lehramt
Der Antrag auf den Wechsel erfolgt formlos per Mail an das StudienServiceCenter.
Ab dem 11.11.2023 ist aufgrund der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 nach der Unterstellung kein Antrag auf Anerkennung der bereits absolvierten Prüfungen zu stellen. Auch wenn kein Antrag auf Anerkennung der Prüfungen zu stellen ist, muss die Anerkennung der Prüfungen im SSC durchgeführt werden und dies kann einige Wochen dauern.
Bitte beachten:
In den folgenden Fällen geben Sie gewünschte Anerkennungen bitte explizit mit der Meldung der Unterstellung bekannt (formlos in der E-Mail, mit der Sie die Unterstellung melden):
- Prüfungen, die im Wahlpflichtbereich (UF INF 12), im Wahlbereich (UF INF 13) oder im Interessensmodul absolviert wurden (auch wenn diese Prüfungen in der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 angeführt sind!)
- Prüfungen, die für den Wahlbereich (UF DGI 11) anerkannt werden sollen
- Prüfungen, die in der Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023 nicht angeführt sind
Zur Anerkennung von Lehrveranstaltungen
Im Folgenden ein grober Überlick über die Konsequenzen eines Wechsels hinsichtlich der bereits absolvierten und der nachzuholenden Lehrveranstaltunge/Prüfungen. Verbindlich sind alleine die entsprechenden Regelungen in den Curricula und Verordnungen.
Die folgenden Lehrveranstaltungen/Prüfungen sind bei einem Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik in der Regel jedenfalls nachzuholen, da diese nicht durch die Anerkennung von Pflicht-Lehrveranstaltungen des UF Informatik abgedeckt sind (spezielle Fälle siehe Anerkennungsverordnung vom 10.11.2023):
- VO Einführung in die Medienpädagogik (3 ECTS, UF DGI 01)
- LP Design Thinking (3 ECTS, UF DGI 05)
- VO oder VU zu Einführung in Künstliche Intelligenz (3 ECTS, UF DGI 05)
- VU Informationssicherheit (3 ECTS, UF DGI 06)
- PS Angewandte Ethik und Technikbewertung (3 ECTS, UF DGI 08)
- VU Einführung in die Fachdidaktik DGI (3 ECTS, UF DGI 09)
Die folgenden bereits absolvierten Lehrveranstaltungen/Prüfungen verfallen bei einem Wechsel in das UF Digitale Grundbildung und Informatik ganz oder teilweise:
- VU Algorithmen und Datenstrukturen 1 (3 von 6 ECTS, UF INF 09)
- über 3 ECTS hinausgehende Leistungen im Modul Netzwerktechnologien und Betriebssysteme (3 von 6 ECTS, UF INF 11)
- Leistungen im Modul Wahlpflichtbereich (12 ECTS, UF INF 12), ausgenommen VO/VU zu Einführung in Künstliche Intelligenz und VU Informationssicherheit
Verfallende Anteile aus dieser Liste können bis zu einem Gesamtumfang von 10 ECTS im Wahlbereich (UF DGI 11) anerkannt werden (und verfallen in diesem Fall nicht).
Infos zum auslaufendem Studium
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für Ihr weiteres Studium benötigen:
Shortfacts
Dauer: 8 Semester
Umfang: 100 ECTS
Abschluss: Bachelor of Education (BEd)
Kennzahl Lehrverbund: 193 414
Kennzahl vormals: 198 053
Studienprogrammleitung: SPL 5 (Informatik und Wirtschaftsinformatik)
Curriculum
Die aktuell geltende Fassung des Curriculums Bachelor Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik finden Sie untenstehend im Volltext zum Download. Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Wien gegeben (siehe Rechtsgrundlagen).
Die 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Informatik (Version 2022) wirkt sich aufgrund der aus diesem Curriculum mitverwendeten Lehrveranstaltungen auch auf das Teilcurriculum für das UF Informatik aus.
Die Änderungen gelten ab 01.10.2025 für alle zugelassenen Studierenden und betreffen die folgenden Module (rechtsverbindlich sind immer nur die im Mitteilungsblatt veröffentlichten Regelungen, siehe Rechtsgrundlagen):
Modul: 01
- laut Curriculum zu absolvieren:
VO Technische Grundlagen der Informatik, 6 ECTS - ab 01.10.2025 ersatzweise zu absolvieren:
VO Technische Grundlagen der Informatik, 4 ECTS
UE Technische Grundlagen der Informatik, 2 ECTS
Modul: 08
- laut Curriculum zu absolvieren:
VO Theoretische Informatik, 6 ECTS - ab 01.10.2025 ersatzweise zu absolvieren:
VO Theoretische Informatik, 4 ECTS
UE Theoretische Informatik, 2 ECTS
Bitte beachten:
- Die Änderung gilt nicht rückwirkend. Bereits abgeschlossene Prüfungen sind nicht von der Änderung betroffen. D.h., wenn eine dieser Prüfungen (6 ECTS) am 30.09.2025 bereits abgeschlossen ist, dann braucht die entsprechende UE nicht absolviert zu werden.
- Die Antritte zur alten Prüfung mit 6 ECTS und zur neuen Prüfung mit 4 ECTS werden nicht zusammengezählt. Die Zählung der Antritte beginnt bei der neuen Prüfung daher wieder mit dem 1. Antritt.
Zusätzlich wurde vereinbart:
- Wenn zu einer dieser Vorlesungen (VO) die PUE (Repetitorium) bereits positiv absolviert wurde, dann braucht die neue UE nicht absolviert zu werden.
- Die Antritte zur alten PUE und zur neuen UE werden nicht zusammengezählt.
- Wenn vor der 2. Änderung des Curriculums (01.10.2022) die VO bzw. UE in einem dieser Module bereits absolviert wurde, so gilt diese für die neue VO bzw. UE und es muss nur die im Modul noch fehlende Lehrveranstaltung absolviert werden.
Das Curriculum wurde per 01.10.2022 an einigen Stellen moderat geändert, siehe Rechtsgrundlagen.
Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Wien:
- Mitteilungsblatt UG2002, 2013/2014, 39. Stück vom 27.06.2014, Nr. 195
Allgemeines Curriculum für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien - Mitteilungsblatt UG2002, 2013/2014, 39. Stück vom 27.06.2014, Nr. 198
Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Informatik im Rahmen des Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an der Universität Wien - Mitteilungsblatt UG2002, 2014/2015, 23. Stück vom 07.05.2015, Nr. 130
Verordnung über die Anerkennung von Leistungen in einem Unterrichtsfach im Rahmen eines Bachelorstudiums-Lehramt (A 193 xxx yyy) bei zeitgleicher Zulassung zu einem weiteren Bachelorstudium-Lehramt oder mehreren weiteren Bachelorstudien-Lehramt (A 193 xxx zzz oder A 193 www yyy) mit einem identischen Unterrichtsfach an der Universität Wien - Mitteilungsblatt UG2002, 2015/2016, 41. Stück vom 27.06.2016, Nr. 239
1. Änderung und Wiederverlautbarung des Allgemeinen Curriculums für das gemeinsame Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mitteilungsblatt UG2002, 2015/2016, 41. Stück vom 27.06.2016, Nr. 242
1. Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Informatik im Rahmen des gemeinsamen Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mitteilungsblatt UG2002, 2019/2020, 36. Stück vom 20.09.2020, Nr. 200
Verordnung der SPL 5 (Informatik und Wirtschaftsinformatik) zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl - Mitteilungsblatt UG2002, 2020/2021, 18. Stück vom 23.12.2020, Nr. 58
Verordnung des Rektorats zum Nachweis über Englischkenntnisse im Rahmen der Zulassung zu Studien - Mitteilungsblatt UG2002, 2021/2022, 21. Stück vom 08.04.2022, Nr. 86
2. Änderung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Informatik im Rahmen des Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mitteilungsblatt UG2002, 2021/2022, 21. Stück vom 08.04.2022, Nr. 90
2. (geringfügige) Änderung des Allgemeinen Curriculums für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mittelungsblatt UG2002, 2021/2022, 53. Stück vom 30.08.2022, Nr. 386
Verordnung der SPL 5 (Informatik und Wirtschaftsinformatik) zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer*innenzahl - Mitteilungsblatt UG2002, 2022/2023, 31. Stück vom 28.06.2023, Nr. 160
3. (geringfügige) Änderung des Allgemeinen Curriculums für das Bachelorstudium zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mitteilungsblatt UG2002, 2023/2024, 2. Stück vom 10.11.2023, Nr. 6
Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Lehramt/Unterrichtsfach Informatik (UA 193 053 xxx bzw. UA 193 xxx 053 oder UA 198 414 xxx 02 bzw. UA 198 xxx 414 02 oder UA 054 414 02) für das Bachelorstudium Lehramt/Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik (UA 193 053 xxx bzw. UA 193 xxx 053 oder UA 198 414 xxx 02 bzw. UA 198 xxx 414 02 oder UA 054 414 02) - Mitteilungsblatt UG2002, 2023/2024, 2. Stück vom 10.11.2023, Nr. 7
Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Bachelorstudium Lehramt/Unterrichtsfach Informatik (UA 193 053 xxx bzw. UA 193 xxx 053 oder UA 198 414 xxx 02 bzw. UA 198 xxx 414 02 oder UA 054 414 02) - Mitteilungsblatt UG2002, 2023/2024, 44. Stück vom 27.09.2024, Nr. 388
Schreibfehlerberichtigung für das Allgemeine Curriculum für das Bachelorstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost - Mitteilungsblatt UG2002, 2024/2025, 32. Stück vom 28.08.2025, Nr. 222
Äquivalenzverordnung zum Curriculum für das Bachelorstudium Lehramt/Unterrichtsfach Informatik (UA 193 053 xxx bzw. UA 193 xxx 053 oder UA 198 414 xxx 02 bzw. UA 198 xxx 414 02 oder UA 054 414 02)
Empfohlener Studienpfad
Der abgebildete Semesterplan ist nicht verpflichtend. Es handelt sich um den empfohlenen Studienpfad, wie er nach dem Vergabeprinzip bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen an der Fakultät zum Einsatz kommt. Verbindlich ist nur das im Mitteilungsblatt veröffentlichte Curriculum.
In dieser Empfehlung sind etwaige Abhängigkeiten zwischen Lehrveranstaltungen sowie das Angebot im Winter- oder Sommersemester bereits berücksichtigt. Es wird von einem Studienbeginn im Wintersemester ausgegangen.