Approbation der Diplomarbeit

Die Approbation ist im Diplomarbeitsfach einzureichen.
» mehr Informationen zu den Unterrichtsfächern und Abschlüssen

In Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer wird die fertig gestellte Diplomarbeit sowohl in gedruckter Form als auch in elektronischer Form zur Beurteilung ein­ge­reicht. Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Abgabe sind im Anhang I des Mitteilungsblatt nachzulesen.

  1. Elektronische Abgabe:
    Hochladen der Diplomarbeit wie im Informationsblatt angegeben. Die Abgabe ist erfolgreich durchgeführt, wenn Sie eine Bestätigung erhalten.
  2. Abgabe der Druckversion:
    Innerhalb einer Woche nach elektronischer Abgabe ist die Druckversion im Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter abzugeben - gemeinsam mit dem Formular "Ansuchen um Ap­pro­ba­tion", der Bestätigung zur elektronischen Abgabe sowie alle weiteren Un­ter­lagen. Die Details sind in unten stehender Tabelle angeführt.
  3. Die Diplomarbeit wird an die Studienprogrammleitung zur Plagiatsprüfung wei­ter­ge­lei­tet. Sofern kein Grund zur Beanstandung besteht, kann die Be­ur­tei­lung erfolgen.
  4. Zuweisung an eine/n BegutachterIn durch die Studienprogrammleitung. Das StudienServiceCenter leitet ein Exemplar der Diplomarbeit an die/den Be­gut­ach­ter­In weiter.
  5. Begutachtung und Benotung der Diplomarbeit:Das ausgefüllte Zeugnis wird von der/dem BegutachterIn an das Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter geschickt.
  6. Benachrichtigung des Studierenden vom StudienServiceCenter
Einreichstelle: StudienServiceCenter
Formulare/Informationen:

» Ansuchen um Approbation der Diplomarbeit
» Kommentiertes Titelblatt einer Diplomarbeit
» Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften
» Vorlage des Titelblattes einer Diplomarbeit

Beilagen/Nachweise:
  • Hart gebundene Diplomarbeit in zweifacher Ausfertigung
  • Eine Kopie des Titelblattes
  • Unterzeichnete Bestätigung über das erfolgreiche Hochladen der Hochschulschrift
  • Anmeldung des Themas muss bereits aufliegen
Max. Dauer: 2 Monate
(lt. Satzung Universität Wien, Studienrecht § 15, Abs. 7)
Benachrichtigung:per e-Mail

 

Sperre der Benutzung der Diplomarbeit

Die Benutzung einer Diplomarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist im Zuge der Ap­pro­ba­ti­on einzureichen.

Einreichstelle: StudienServiceCenter
Formular: » Sperre der Benutzung der Diplomarbeit/Masterarbeit/ Magisterarbeit/Dissertation
Beilage: Begründung der Sperre
Wichtige Hinweise: Die Sperre ist durch die Betreuerin/den Betreuer auf dem Formular zu bestätigen und die Begründung muss von der entsprechenden Firma unterzeichnet werden!