Kommissionelle Wiederholungsprüfung
Eine kommissionelle Prüfung wird vor einem Prüfungssenat abgelegt, wobei der Prüfungssenat aus mindestens 3 Mitgliedern besteht. Für die 3. Wiederholung einer Prüfung ist diese verpflichtend, kann aber auf Wunsch des Studierenden bereits für die 2. Wiederholung beantragt werden.
Termin, Prüfer*in & Prüfungsmethode
Im Regelfall finden die kommissionellen Wiederholungsprüfungen in derselben Form (schriftlich, mündlich) und bei schriftlichen Prüfungen auch gemeinsam mit den regulären Prüfungsterminen statt. Die möglichen Termine sind daher durch die angekündigten regulären Prüfungstermine vorgegeben.
Wenn Sie Wünsche hinsichtlich Prüfer*in oder Termin haben oder laut UG Anspruch auf eine abweichende Prüfungsmethode besteht, ist ein Vorgespräch erforderlich. Setzen Sie sich bitte vor der Anmeldung mit der Studienprogrammleitung in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gibt es keine kommissionelle Wiederholungsprüfung, die 3. Wiederholung findet so statt wie die übrigen Antritte (indem die Lehrveranstaltung komplett absolviert wird).
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt nicht über das Anmeldesystem, sondern im StudienServiceCenter.
📭 Einreichstelle: StudienServiceCenter
📄 Formulare/Informationen:
ℹ️ Wichtiger Hinweis: Im Formular den gewählten Termin angeben. Vorsitzende und Prüfer freilassen.
⏲️ Sie werden innerhalb von etwa zwei Wochen eine Antwort per Mail erhalten.