Anerkennungen - Information und Beratung

Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein Studium anerkannt werden,  wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

  • Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen und anderen Leistungen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
  • Für die Anerkennung von Leistungen in einem Erweiterungscurriculum (EC) ist jene Studienprogrammleitung zuständig, die das jeweilige EC anbietet. Ausnahme: Die Anerkennung eines EC, das in einem anderen Studium bereits abgeschlossen wurde, erfolgt für Studien der SPL 5 durch das SSC Informatik.
  • Die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten ist seit 01.01.2011 nicht mehr möglich (UG 2002 Art. 1, § 85, BGBl zum Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 Punkt 146 Abs. 19).

 Information zum Lehramtsstudium

Wenn innerhalb eines Lehramtsstudiums Prüfungsleistungen un­ter der falschen Kenn­­zahl absolviert wurden (also unter der Kenn­zahl des anderen Unterrichtsfaches oder unter der Kennzahl 190), dann ist keine Anerkennung zu beantragen.

Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die jeweils zuständige Einrichtung, um die Prü­fungs­lei­stung korrigieren zu lassen. Für Prüfungsleistungen zu Lehr­ver­an­stal­tun­gen der SPL Informatik und Wirtschaftsinformatik (Lehr­ver­an­stal­tungs­num­mer 05....) erfolgt die Korrektur im » Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter Informatik.

Antrag einreichen

Wenn Sie Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit oder Gleichwertigkeit der anzuerkennenden Leistungen haben...

» kon­tak­tie­ren Sie dir für Ihr Studium zuständige Studienprogrammleitung.

Nach Absprache mit Ihrer Studienprogrammleitung, reichen Sie den ausgefüllten An­trag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung ein.

Die Einreichung kann erfolgen:

  • persönlich im SSC
  • via Email (wenn online verifizierbare Zeugnisse vorliegen)
  • via u:space (ist nur für Leistungen möglich, die auch in u:space aufscheinen)

Einreichstelle: » StudienServiceCenter
Formular: Ansuchen um Anerkennung [PDF]
Beilagen/Nachweise:

Informationsblatt Nachweise [PDF]
(Zeugnis/se bzw. Erfolgsnachweis/e - Originale)
Für Prüfungen, die in U:SPACE aufscheinen, ist kein Zeugnis erforderlich!

Max. Dauer:  2 Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002)
Benachrichtigung:  per E-Mail