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Curriculum Master Informatikdidaktik

Die per 01.10.2009 geltende Fassung des Curriculums Master Informatikdidaktik fin­den Sie untenstehend im Volltext zum Download.

Die rechtsverbindliche Fassung ist ausschließlich durch die Veröffentlichung im Mit­tei­lungs­blatt der Universität Wien gegeben (siehe Rechtsgrundlagen).

Curriculum Master Informatikdidaktik

Erläuterungen zu §10 Abs. 6

Wenn für den Abschluss jenes Studium, das als Voraussetzung für die Zulassung zum Master Informatikdidaktik absolviert wurde, bereits Prüfungen abgelegt wurden, die im Master Informatikdidaktik vorgeschrieben sind, dann werden diese Prüfungen für den Master Informatikdidaktik nicht anerkannt und können auch für den Abschluss des Masters Informatikdidaktik nicht nocheinmal absolviert werden. Stattdessen sind Ersatzlehrveranstaltungen aus §5 Abs. 4 lit. b (Wahlmodule Vertiefung Informatik) zu absolvieren.

Dies Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn äquivalente Lehrveranstaltungen absolviert wurden. Wenn im Curriculum alternative Lehrveranstaltungen angeführt sind, dann gelten diese jedenfalls als äquivalent (zb Computerunterstütztes Lernen oder Vernetztes Lernen). Darüber hinaus sind die folgenden Lehrveranstaltungen jedenfalls äquivalent:

  • Kommunikation: Kommunikationsseminar
  • Präsentation und Moderation: Präsentationstechnik
  • Einführung in die Fachdidaktik Informatik: Schulinformatik - Einführung
  • Kernthemen der Fachdidaktik Informatik: Spezielle Kapitel der Schulinformatik
  • Informatikgestützte Lehr- und Lernplanung: Informatikgestützte Lehr- und Lernorganisation
  • ICT-Infrastruktur für Bildungsaufgaben: Technische Praxis der Computersysteme II
  • Praktikum zu Knowledge Management im Bildungsbereich: Informatikgestützte Lernmaterialien
  • Praktikum zur Fachdidaktik: Praktikum zur Fachdidaktik für BMHS

AbsolventInnen des Bakkalaureatsstudiums Informatikmanagement absolvieren jedenfalls Ersatzlehrveranstaltungen für die folgenden im Curriculum Informatikdidaktik vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen - unabhängig davon, welche Lehrveranstaltungen im Bakkalaureatsstudium absolviert oder anerkannt wurden:

  • Kommunikation oder Kommunikation und Moderation
  • Präsentation und Moderation
  • Medienpädagogik oder Grundlagen der Kommunikations- und Medientheorie
  • ICT-Infrastruktur für Bildungsaufgaben
  • Computerunterstützes Lernen oder Vernetztes Lernen

Rechtsgrundlagen

Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Universität Wien:

  1. Mitteilungsblatt UG2002, 2007/2008, 46. Stück vom 30.09.2008, Nr. 382
    Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten
  2. Mitteilungsblatt UG2002, 2008/2009, 19. Stück vom 30.04.2009, Nr. 144
    Curriculum für das Masterstudium Informatikdidaktik
  3. Mitteilungsblatt UG2002, 2009/2010, 42. Stück vom 30.9.2010, Nr. 278 Verordnung der SPL Informatik und Wirtschaftsinformatik zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl
  4. Mitteilungsblatt UG2002, 2010/2011, 32. Stück vom 20.9.2011, Nr. 258
    Durchführungsbestimmung zur Betreuung von Diplom- oder Masterarbeiten
  5. Mitteilungsblatt UG2002, 2010/2011, 34. Stück vom 29.09.2011, Nr. 290
    Verordnung der SPL 5 (Informatik und Wirtschaftsinformatik) zur Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl



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