Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Kennzahl 084
Zulassung nicht mehr möglich
Die Zulassung zum Doktorat der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit einem Dissertationsgebiet aus dem Bereich der Informatik (einschließlich der Wirtschaftsinformatik) ist nicht mehr möglich.
Frist für Studienabschluss und Übergangsbestimmungen
Bereits zugelassene Studierende des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften können auf das neue Curriculum umsteigen oder ihr Studium fortsetzten, wobei für den spätestmöglichen Abschluss des Studiums folgende Frist gesetzt wurde: 30.09.2017 (siehe §124 (15) Universitätsgesetz 2002). Unabhängig vom Dissertationsgebiet wird an die AbsolventInnen der akademische Grad Dr.rer.soc.oec. (DoktorIn der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften) verliehen.
Studierende des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit einem Dissertationsfach aus dem Bereich der Informatik (einschließlich der Wirtschaftsinformatik) können ohne neues Zulassungsverfahren in das aktuelle Doktoratsstudium wechseln.
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