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Doktorat der technischen Wissenschaften - Kennzahl 786

Zulassung nicht mehr möglich

Die Zulassung zum Doktorat der technischen Wissenschaften mit einem Disser­ta­ti­ons­ge­biet aus dem Bereich der Informatik (einschließlich der Wirtschaftsinformatik) ist nicht mehr möglich. 

Frist für Studienabschluss und Übergangsbestimmungen

Bereits zugelassene Studierende des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirt­schafts­wis­sen­schaf­ten können auf das neue Curriculum umsteigen oder ihr Studium fortsetzten, wobei für den spä­test­mög­li­chen Ab­schluss des Studiums folgende Frist gesetzt wurde: 30.09.2017 (siehe §124 (15) Uni­versitätsgesetz 2002). Unabhängig vom Dissertationsgebiet wird an die Ab­sol­vent­In­nen der akademische Grad Dr. techn. (DoktorIn der Technischen Wis­sen­schaf­ten) verliehen.

Studierende des Doktoratsstudiums der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit ei­nem Dis­ser­ta­ti­ons­fach aus dem Bereich der Informatik (einschließlich der Wirt­schafts­in­for­ma­tik) können ohne neu­es Zulassungsverfahren in das aktuelle Doktoratsstudium wechseln.

 



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