Anerkennungen
Information und Beratung
Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein Studium anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Art der Leistungsüberprüfung gleichwertig zu den im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.
Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prüfungsleistungen (Art. 1, § 78) beantragt werden.
Durch die Novelle des Universitätsgesetztes vom Aug. 2009 ist die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten seit 01.01.2011 nicht mehr möglich (UG 2002 Art. 1, § 85, BGBl zum Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 Punkt 146 Abs. 19).
Wenn innerhalb eines Lehramtsstudiums Prüfungsleistungen unter der falschen Kennzahl absolviert wurden (also unter der Kennzahl des anderen Unterrichtsfaches oder unter der Kennzahl 190), dann ist keine Anerkennung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die jeweils zuständige Einrichtung, um die Prüfungsleistung korrigieren zu lassen. Für Prüfungsleistungen zu Lehrveranstaltungen der SPL Informatik und Wirtschaftsinformatik (Lehrveranstaltungsnummer 05....) erfolgt die Korrektur im StudienServiceCenter Informatik.
Antrag einreichen
Bevor Sie den Antrag für die Anerkennung von Studienleistungen einreichen...
» kontaktieren Sie den für Ihr Studium zuständigen Studienprogrammleiter.
Nach Absprache mit Ihrem Studienprogrammleiter, reichen Sie den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung ein.
| Einreichstelle: | StudienServiceCenter |
| Formular: | |
| Beilagen/Nachweise: | Zeugnis/se bzw. Erfolgsnachweis/e (Originale) |
| Max. Dauer: | 2 Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002) |
| Benachrichtigung: | per e-Mail |
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Fakultät für Informatik
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
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T +43-1-4277-391 01
F +43-1-4277-9 391

Ansuchen um Anerkennung

