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Anerkennungen

Information und Beratung

Studienleistungen anderer Studien oder von anderen Universitäten können für ein Studium anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen hinsichtlich Inhalt, Um­fang­ und Art der Leistungsüberprüfung gleichwertig zu den im Studienplan vorgesehenen Prüfungsleistungen sind.

Eine Anerkennung kann dem Universitätsgesetz 2002 entsprechend für Prü­fungs­leis­tun­gen (Art. 1, § 78) beantragt wer­den.

Durch die Novelle des Universitätsgesetztes vom Aug. 2009 ist die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten seit 01.01.2011 nicht mehr möglich (UG 2002 Art. 1, § 85, BGBl zum Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 Punkt 146 Abs. 19).

Wenn innerhalb eines Lehramtsstudiums Prüfungsleistungen un­ter der falschen Kenn­­zahl absolviert wurden (also unter der Kenn­zahl des anderen Unterrichtsfaches oder unter der Kennzahl 190), dann ist keine Anerkennung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die jeweils zuständige Einrichtung, um die Prü­fungs­lei­stung korrigieren zu lassen. Für Prüfungsleistungen zu Lehr­ver­an­stal­tun­gen der SPL Informatik und Wirtschaftsinformatik (Lehr­ver­an­stal­tungs­num­mer 05....) erfolgt die Korrektur im Stu­di­en­Ser­vice­Cen­ter Informatik.

Antrag einreichen

Bevor Sie den Antrag für die Anerkennung von Studienleistungen einreichen...

» kon­tak­tie­ren Sie den für Ihr Studium zuständigen Studienprogrammleiter.

Nach Absprache mit Ihrem Studienprogrammleiter, reichen Sie den ausgefüllten An­trag für die Ausstellung des Bescheides über die Anerkennung ein.

Einreichstelle: StudienServiceCenter
Formular:

 Ansuchen um Anerkennung

Beilagen/Nachweise:

Zeugnis/se bzw. Erfolgsnachweis/e (Originale)

Max. Dauer: 2 Monate (lt. § 78, Abs. 8 UG 2002)
Benachrichtigung: per e-Mail

 

 



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StudienServiceCenter

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