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Zulassungsvorraussetzungen Masterstudien

Die Zulassung zu diesem Masterstudium setzt den Abschluss

  • eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder
  • eines fachlich in Frage kommenden Fach­hoch­schul-Ba­che­lor­stu­di­en­gan­ges
  • oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen post­se­kun­dä­ren Bil­dungs­ein­rich­tung voraus.

Fachlich in Frage kommend sind jedenfalls die Informatik- und Wirt­schafts­in­for­ma­tik-Bachelorstudien an der Universität Wien.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleich­wer­tig­keit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS- Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Ma­ster­stu­di­ums zu ab­sol­vie­ren sind.

Sie können die Studienprogrammleitung kontaktieren, um zu klären, ob ein Zulassung voraussichtlich möglich sein wird und ob mit zusätzlichen Prüfungen zu rechnen ist. Die verbindliche Entscheidung über die Zulassung trifft gemäß UG2002 das Rektorat im Rahmen des Zulassungsverfahrens.



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